Wir schaffen optimale Bedingungen für Ihre Berufsausübung

Integration schwerhöriger Mitarbeiter

In Deutschland gelten ca. 16 Millionen Menschen als schwerhörig. Davon sind aber nur ca. 4 Millionen mit Hörgeräten versorgt.

Viele Beschäftigte scheuen sich, eine Höreinschränkung offen zu kommunizieren und notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte zu nutzen. Die Angst, dann als weniger leistungsfähig zu gelten, ist einerseits verständlich.

Unternehmen können aktiv dazu beitragen, einen offenen Umgang mit Höreinschränkungen zu fördern. Hörzentrum Westmünsterland kann Ihrer Firma mit passenden Produkten und Empfehlungen weiterhelfen.

 

 

Hilfe bei Lärmschwerhörigkeit

In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Erhalt der Arbeitskraft ein zentrales Thema geworden.

Gerade Personen, welche beruflich einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt sind, laufen Gefahr, eine Lärmschwerhörigkeit zu entwickeln. Etwa fünf Millionen Menschen arbeiten in Berufen, in denen das Risiko für Lärmschwerhörigkeit erhöht ist. 

Wir sagen Ihnen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Lärmschwerhörigkeit vorhanden sind und helfen ggfs. bei der Antragstellung.

Bei Anerkennung der Lärmschwerhörigkeit nach Nr. 2301 liefern wir Ihnen die passenden Hörsysteme, um einen optimalen Nutzen am Arbeitsplatz zu erzielen. Als Leistungserbringer in der Hörgeräteakustik sind wir Partner aller Berufsgenossenschaften.

 

 

Da dieses Thema sehr komplex und individuell ist, kann es immer nur als persönlichen Einzelfall betrachtet werden.

Hier ein paar Beispiele:

Eine OP-Schwester wurde von uns mit speziellen Im-Ohr-Hörgeräten versorgt, da sie permanet Mundschutz tragen mußte, aber eine perfekte Kommunikation für die Assistenz benötigt.

Ein Konzernmanager wurde von uns mit Hörgeräten ausgestattet, die per Handy App fernsteuerbar waren, um sich in den unterschiedlichsten Umgebungen besondere Richtwirkungen der Mikrofone einzustellen.

Wir helfen Ihnen dabei, die entsprechenden Anträge an die richtigen Kostenträger zu stellen.

Mehr Informationen über Integration schwerhöriger Mitarbeiter oder Lärmschwerhörigkeit?

02872 807 48 40

Mo. – Fr.: 9.00 Uhr – 18.00 Uhr