Gehörschutz am Arbeitsplatz - individuell angepasst und zertifiziert

Hörzentrum Westmünsterland liefert Gehörschutz für jeden Mitarbeiter und jede Branche

Der Arbeitgeber muss oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Ereicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von 85 dB(A), muss der Gehörschutz benutzt werden.

Um eine höchst mögliche Benutzungsdauer zu erreichen, kommt dem Tragekomfort eine bedeutende Rolle zu. In der Regel wird der Gehörschutz während der ganzen Arbeitszeit getragen, um die Lärmeinwirkung so gering wie möglich zu halten. Daher legen wir sehr viel Wert auf eine gute Passgenauigkeit und eine Dämmung durch spezielle Filtersysteme.

 

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Unsere Gehörschützer können auch bei leichten bis mittelgradigen Schwerhörigkeiten eingesetzt werden, damit es nicht zu sog. "Überdämmung" kommt!

Unsere individuell angepassten Gehörschutzsysteme werden nach den betrieblichen Anforderungen erstellt. Wir bieten verschiedene Produktvarianten an, um eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Unser Akustiker berät Sie dazu gern.
Unseren Gehörschutz stellen wir stets auf Grundlage einer individuellen Ohrabformung her. Dazu kommen wir vor Ort in die Firmen, damit so geringe Arbeitsunterbrechungen wie möglich für den Betrieb entstehen

Die Gehörschutzsysteme können aus zwei unterschiedlichen Materialien gefertigt werden:

Silikon (weich) und Acryl (hart).

Beide Materialien sind auf ihre Biokompatibilität geprüft, so dass keine Probleme bei permanenter Benutzung für die Haut entstehen.

 

Für die fachgerechte Dämmung sorgen unterschiedliche Filter, um die optimalen Wirkung des Gehörschutzes für die Lärmbereiche in Ihrem Unternehmen zu erzielen. Bei der Auswahl der Filter haben wir darauf geachtet, dass das wichtige Signalhören und die Kommunikation erhalten bleibt.

Wichtig: Unsere Gehörschutzsysteme können auch bei leichten bis mittelgradigen Schwerhörigkeiten eingesetzt werden, damit es nicht zur sog. „Überdämmung“ kommt! Dies haben wir zusammen mit der grössten Berufsgenossenschaft erarbeitet und bieten es jetzt unseren Kunden an.

Spezieller Gehörschutz (detektierbar) für Lebensmittelindustrie oder ähnliche Anwendungen

 

Für die Lebensmittelindustrie bieten wir ein weiches Material an, dass in seiner kompletten Zusammensetzung voll detektierbar ist incl. des Filters. Wir setzen damit keine eingebaute Metallkugel mehr ein, um den Gehörschutz detektierbar zu machen. Der Vorteil für sie als Unternehmen ist: Sollte der Gehörschutz geschreddert werden, ist jedes einzelne Teil wiederfindbar und nicht nur das Teil, in dem die Metallkugel steckt.
Dieses Material ist ebenfalls auf Biokompatibilität getestet, so dass es zu keinen Hautreizungen kommen wird.

Unsere Gehörschutzsysteme zeichnen sich durch eine hohe Nutzerfreundlichkeit aus, da sie sehr einfach in der Handhabung und leicht zu reinigen sind.
Im Lieferumfang enthalten:
– rot/blau Seitenmakierung
– Lasergravur des Namens des Trägers
– Hartcase incl. Karabinerhakens
– Umhängekordel mit Halteclip
– Reinigungstool
– Pflegetuch
– Bedienungsanleitung

Alle Gehörschutzsysteme werden ausschließlich mit einer Funktionskontrolle am Ohr des Trägers ausgeliefert. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der Berufsgenossenchaften und der Baumusterprüfung. Nur durch diese Kontrolle wird Ihr Gehörschutz zur PSA, der dann im Unternehmen eingesetzt werden kann.

Angepasster Gehörschutz

 

Bei der Entscheidung für ein Hörschutzprodukt sollten folgende Punkte berücksichtigt werden.

  • Der Gehörschutz muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Der Gehörschutz muss guten Tragekomfort bieten, da Ihre Mitarbeiter/innen diesen häufig über längere Zeiträume tragen.
  • Der Gehörschutz ist so auszuwählen, dass die maximal zulässigen Expositionswerte am Ohr unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes eingehalten werden.
  • Der Hörschutz muss den äußeren Einwirkungen entsprechend gewählt sein, da zum Beispiel eine hohe Schmutzbelastung bei falscher Wahl des Materials den Hörschutz angreifen kann.

Unser Akustiker berät Sie gern hinsichtlich des optimalen Gehörschutzes am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter/innen.

 

Für individuell nach dem Ohr des Trägers geformte Gehörschutz-Otoplastiken fordern sowohl die DGUV-Vorschriften als auch die staatlichen Technischen Regeln Lärm zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Abschnitt 6.2.3) eine Funktionskontrolle bei der Auslieferung (innerhalb von sechs Monaten) und danach regelmäßig wiederkehrend mindestens alle drei Jahre.

Grundsätzlich brauchen wir zwei Angaben von den Unternehmen:

  • Aus welchem Material soll der Gehörschutz gefertigt werden?
  • Welcher Filter soll eingesetzt werden?

Beide Fragen lassen sich in der Regel schnell beantworten.

Optimal wäre es, wenn der Betrieb über eine Lärmpegelmessung verfügt, nach der wir den optimalen Filter aussuchen können. Da unser Filterprogramm bereits von uns vorausgesucht wurde, erfüllen wir viele Voraussetzungen an Signalhörbarkeit, Kommunikation von Sprache und Einsetzbarkeit bei Schwerhörigkeiten standardmäßig.

Unser Akustiker berät Sie gern hinsichtlich des optimalen Gehörschutzes am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter/innen.

 

 

Sie bekommen alles aus einer Hand!

Mit uns engagieren Sie eine flexible und innovative Firma, die sich auf Ihre betrieblichen Arbeitsabläufe einstellt und einen schnellen Vorort-Service anbietet.

Durch die Anhebung der Gefahrenklasse des Gehörschutzes als PSA in Kategorie 3 durch die Berufsgenossenschaften ist eine hörakustische Betrachtungsweise in diesem Bereich vorteilhaft, um auch die Themen Schwerhörigkeit und Gehörschutz ganzheitlich zu bewerten. Die Firma Hörzentrum Westmünsterland hat sich in diesem Bereich spezialisiert und bietet Unternehmen Komplettlösungen an.

Ihr Unternehmen kann nicht nur auf ein Vollsortiment im Bereich individuell, angepaßten Gehörschutz incl. fachgerechter Dokumentation zurückgreifen, sondern zusätzlich noch auf  weitere hörakustische Tätigkeiten und Dienstleistungen, wie Integration von Schwerhörigen am Arbeitsplatz und Versorgung von Lärmschwerhörigkeiten (anerkannt von der BG). Vor allem durch letztere kann die Arbeitskraft von schwerhörigen Mitarbeitern erhalten bleiben. Die Firma Hörzentrum Westmünsterland arbeitet in diesem Themengebiet mit diversen Kostenträgern zusammen und steht mit diesen im ständigen Austausch, um das Angebot zu optimieren.

 

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung!

 

 

 

Individuell angepasster Gehörschutz bietet optimalen Tragekomfort, ist genau an die Bedürfnisse des Trägers angepasst und wird nach Maß gefertigt. Die Dämmung lässt sich genau an das Hörvermögen des Benutzers und die Lärmverhältnisse am Arbeitsplatz anpassen. Je höher die Trageakzeptanz des Gehörschutzes ist, desto zuverlässiger wird das Gehör vor Lärmeinflüssen geschützt. Genau dies soll auf lange Sicht das Ziel sein!

Mehr Informationen über Gehörschutz erfahren? Rufen Sie uns an!

02872 807 48 40

Mo. – Fr.: 9.00 Uhr – 18.00 Uhr